Auf ihrer Frühjahrskonferenz haben die Justizminister der Länder Anfang Juni mehrheitlich Beschlüsse für eine sogenannte „Große Justizreform“ gefasst. Kernstück ist die sogenannte „Funktionale Zweigliedrigkeit“, mit der die Justizminister Rechtsmittel abbauen wollen, und zwar bei den Zivilgerichten, im Bereich der Strafgerichtsbarkeit, bei den Arbeitsgerichten und bei den Sozialgerichten. Die Neue Richtervereinigung lehnt eine solche Demontage des Rechtsstaats in Deutschland entschieden ab.
Die Neue Richtervereinigung weist darauf hin, dass Rechtsmittel zum Kern jedes rechtsstaatlichen Systems gehören, in Deutschland genauso wie in allen anderen europäischen Staaten. Der Begriff „Funktionale Zweigliedrigkeit“ verschleiert die Zielrichtung der Justizminister, denen es allein um einen Abbau von Rechtsmitteln geht, zu Lasten der rechtssuchenden Bürger. Die sogenannte „funktionale Zweigliedrigkeit“ ist in Wahrheit eine Funktionale Eingliedrigkeit, da die Bürger in weiten Bereichen nach den Vorstellungen der Justizminister überhaupt keine Möglichkeit mehr haben sollen, gerichtliche Entscheidungen durch Rechtsmittel sachlich überprüfen zu lassen. Das gilt für die vorgesehene „Zulassungsberufung“ bei den Zivilgerichten und bei den Arbeitsgerichten genauso wie für die geplante „Annahmeberufung“ bei der Mehrzahl der Strafurteile von Amtsrichtern.
Wilfried Hamm, Sprecher der Neuen Richtervereinigung: „Die sogenannte funktionale Zweigliedrigkeit ist erschreckend. Die Justizministerkonferenz plant den mit Abstand weitreichendsten Abbau von Rechtsmitteln in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg. Noch nie haben sich Justizminister in Deutschland zu einer solchen Demontage des Rechtsstaats verabredet. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für ein solches Vorhaben. Die Kostenargumente der Justizminister sind absurd. Die Justizminister haben noch nicht einmal den Versuch einer Kostenberechnung unternommen. Im Gegenteil hat die Evaluation der letzten Zivilprozessreform gezeigt, dass im Bereich des Berufungsrechts bereits jetzt bis an die Grenze des Vertretbaren Einschränkungen gegriffen haben. Außerdem gibt Deutschland, was jeder Justizminister seit der Studie des Europarats von Dezember 2004 weiß, nicht zu viel sondern zu wenig Geld für den Rechtsstaat aus.“
Hamm weist allerdings auch auf einen Hoffnungsschimmer hin, der sich aus den Beschlüssen der Justizministerkonferenz ergebe: „Erstmals haben die sachlichen Argumente von Richtern und Rechtsanwälten und aus vielen anderen Bereichen der Gesellschaft Wirkung gezeigt und einen Teil der Justizminister zu einem Umdenken veranlasst. Die entscheidenden Abstimmungen der Justizminister sind äußerst knapp verlaufen, zum Teil mit 8 zu 7 Stimmen. Eine starke Minderheit unter den Justizministern hat sich dem geplanten massiven Rechtsmittelabbau zumindest teilweise widersetzt. Wir fordern diese Minister auf: Erheben Sie Ihre Stimme auch in der Öffentlichkeit, um erheblichen Schaden für den Rechtsstaat in Deutschland abzuwenden.“
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