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21.11.2011

Frauen in die roten Roben !

Neue Richtervereinigung und Deutscher Juristinnenbund fordern eine paritätische Besetzung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

PRESSEMITTEILUNG

Am 29. März 2012 wird der Richterwahlausschuss die offenen Stellen an den Bundesgerichten nachbesetzen. Gewählt werden die künftigen Bundesrichter/innen auf der Grundlage von Vorschlagslisten, die zur Zeit von den Mitgliedern des Ausschusses erstellt werden. Die Neue Richtervereinigung (NRV) und der Deutsche Juristinnenbund (djb) nehmen dies zum Anlass, die Mitglieder des Richterwahlausschusses in einem persönlichen Anschreiben aufzufordern, den Anteil der weiblichen Kandidaten auf den Vorschlagslisten zu erhöhen und bei der Richterwahl darauf zu achten, gleich qualifizierte Frauen bevorzugt zu berücksichtigen.

Dazu Christine Nordmann, Sprecherin des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung: "Grund für diese Initiative ist der Umstand, dass Frauen auch in den höheren Etagen des öffentlichen Dienstes nach wie vor extrem unterrepräsentiert sind. Dies gilt auch für die in der Justiz zu vergebenden höchsten Richterämter. Dennoch waren bei der letzten Wahl im vergangenen März unter den 18 neu gewählten Richterinnen und Richtern nur drei Frauen. Ein solches Wahlergebnis darf sich nicht wiederholen."

Richter sprechen im Namen des Volkes. Wenn Richter der obersten Bundesgerichte dies tun, bestimmen sie letztinstanzlich über die Auslegung und Anwendung des für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen geltenden Rechts. Dennoch wird es von einer überwiegend männlichen Richterbank gesprochen. Am Bundesgerichtshof etwa sind von den 128 Richtern nur 27 weiblich und unter den 17 Vorsitzenden Richtern nur 2 Frauen. Am Bundesverwaltungsgericht und am Bundesfinanzhof sieht es kaum besser aus. Das männlich geprägte richterliche Selbstverständnis und die daraus entstehende Rechtsprechung muss deshalb gerade hier in paritätischem Maße um die weibliche Perspektive vervollständigt werden, denn Frauen machen auch die Hälfte des Volkes aus.

Hinzu kommt, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern grundgesetzlich verbürgt und der Staat gesetzlich verpflichtet ist, ihre Durchsetzung zu fördern. Deshalb kann die Bundesregierung von den großen Wirtschaftsunternehmen auch eine bessere Beteiligung von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten erwarten. "Man fragt sich allerdings, woher die Bundesregierung hier ihr Vertrauen in eine wirksame Selbstregulierung nimmt. Würden sich die Wirtschaftsunternehmen an der Personalpolitik des Staates ein Beispiel nehmen, würde dieses Vertrauen enttäuscht werden", meint Christine Nordmann von der NRV. "Hier wie da werden wir ohne eine gesetzliche Frauenquote wohl nicht weiterkommen."

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