|
Die Neue Richtervereinigung
Herzlich willkommen auf der Homepage der Neuen Richtervereinigung!
Die Seite wird kontinuierlich erweitert. Falls Sie hier nicht finden, was Sie suchen, erreichen Sie unser Büro per e-mail unter S e k r e t a r i a t @ n r v - n e t . d e (vgl. Ansprechpartner).
Mitglieder des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung sind… Mario Cebulla, Christine Nordmann, Jens Heise, Ingrid Meinecke, Sabine Stuth, Thomas Schulte-Kellinghaus und Doris Walter
10.12.2009 Bleibt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter ungehört ? Presseerklärung
Die Neue Richtervereinigung fordert die Bundesregierung auf, endlich auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts anlässlich des menschenunwürdigen Umgangs mit Asylsuchenden in Griechenland zu reagieren und der fortdauernden Rücküberstellungspraxis nach Griechenland Einhalt zu gebieten.
Die den Asylsuchenden in Griechenland drohenden Rechtsbeeinträchtigungen hält auch das Bundesverfassungsgericht für so bedeutsam, dass es mittlerweile in sechs Fällen die Rücküberstellung einstweilen gestoppt hat (zuletzt mit Beschluss vom 8.12.2009 - 2 BvR 2780/09 -). In seiner Presseerklärung vom 9.12.2009 teilt das Bundesverfassungsgericht zudem mit, dass es im Sommer 2010 eine erste Hauptsacheentscheidung treffen wolle. Unter diesen Umständen gibt es keinen rechtsstaatlich nachvollziehbaren Grund, die bisherige Rücküberstellungspraxis unverändert fortzusetzen.
Wird ein Asylantrag gestellt, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens, welcher EU-Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Gegen die Rücküberstellung in diesen Staat schließt das deutsche Asylverfahrensrecht jeglichen Rechtsschutz aus - davon ausgehend, dass ein Flüchtling in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Aufnahmebedingungen und Verfahrensweisen vorfindet. Diese Annahme ist jedoch für Griechenland nicht haltbar. Aufgrund seiner Lage ist es für viele Flüchtlinge das erste europäische Einreiseland und deshalb für eine unverhältnismäßig große Anzahl von Asylverfahren zuständig. Zahlreichen Berichten zufolge ist es derzeit nicht in der Lage, dabei die europäischen Mindeststandards tatsächlich und rechtlich einzuhalten.
Dr. Mario Cebulla, Sprecher des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung: "Die Bundesregierung sollte endlich ein rechtsstaatliches Gewissen zeigen und vorerst von weiteren Rücküberstellungen absehen. Bis zur ersten Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte die Zeit sinnvoller dafür genutzt werden, auf europäischer Ebene ein vernünftiges, nach Quoten ausgerichtetes Zuständigkeitssystem zu entwickeln. Im Übrigen hindert das Gemeinschaftsrecht den nationalen Gesetzgeber nicht, gesetzlich eine Rechtsschutzmöglichkeit gegen Rücküberstellungsentscheidungen vorzusehen."
Ansprechpartner:
Dr. Mario Cebulla
Christine Nordmann
< ZURÜCK ZUR STARTSEITE
|