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10.08.2010

Einladung zur Info-Veranstaltung zur Selbstverwaltung im Rahmen des 68. DJT in Berlin

Anlässlich des 68. Deutschen Juristentages lädt die Neue Richtervereinigung ein zu der Informationsveranstaltung:

Selbstverwaltung der Dritten Gewalt - Aktuelle Gesetzesinitiativen

Dr. Mario Cebulla / Christine Nordmann:
Begrüßung und Einführung

Carsten Löbbert:
Ohne Furcht und Hoffnung – Zu den strukturellen Erfordernissen einer Selbstverwaltung der Dritten Gewalt

Andrea Würdinger:
Die Selbstverwaltung der Dritten Gewalt aus Sicht des
Republikanischen Anwaltsvereins

Christoph Frank:
Der Gesetzentwurf des Deutschen Richterbundes

Werner Kannenberg:
Die Gesetzentwürfe der Neuen Richtervereinigung

Die Veranstaltung findet am Dienstag, 21. September 2010, 17.30–20.00 Uhr in der Landesvertretung von Baden-Württemberg, Tiergartenstraße 15, 10785 Berlin statt.

Ein aktuell bundesweit diskutiertes Thema wird die Rechtspolitik auch in den nächsten Jahren maßgeblich beschäftigen und die Justiz in Zukunft erheblich verändern: Die Selbstverwaltung der Dritten Gewalt. Grund genug, sich auch im Rahmen des Deutschen Juristentages mit diesem Thema zu befassen.

Die Entwicklungen in Europa fordern insbesondere von Deutschland eine vollständige Neustrukturierung der Justiz, um deren Unabhängigkeit nachhaltig zu fördern. Zuletzt ist die Bundesrepublik mit der Resolution Nr. 1685/2009 von der parlamentarischen Versammlung des Europarates ausdrücklich aufgefordert worden, die Justiz durch gemeinsame Verwaltungsräte bestehend aus Richtern und Staatsanwälten und nicht mehr – wie bislang – durch die Justizministerien verwalten zu lassen. Vorhaben, die bereits intensiv auf ministerieller Ebene in den Ländern Hamburg und Brandenburg diskutiert werden und die auch sonst den Weg in die parteipolitische Auseinandersetzung gefunden haben. Kaum ein Monat vergeht, in welchem nicht etwa durch die Justizministerkonferenz, im Rahmen von Informationsveranstaltungen der Deutschen Richterakademie oder im Rahmen von sonstigen Diskussionsveranstaltungen das Warum und das Wie einer Selbstverwaltung der Dritten Gewalt erörtert werden. Dies soll nun auch im Rahmen des größten Zusammentreffens tätiger Juristen in Deutschland geschehen.

Um die Diskussion zu befördern, haben der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung jüngst Gesetzesentwürfe beschlossen, die eine Selbstverwaltung der Dritten Gewalt entweder auf Landesebene (DRB-Entwurf ) oder auf Bundesebene (NRV-Entwurf ) ausgestalten. Diese Entwürfe und ihre wesentlichen Inhalte vorzustellen und zu diskutieren, ist ein Ziel der Veranstaltung. Weshalb überhaupt die Selbstverwaltung der Dritten Gewalt erforderlich ist und was von Seiten der organisierten Anwaltschaft dazu zu bemerken ist, wird zudem zur Sprache kommen. Anschließend besteht die Möglichkeit zur Diskussion – die schließlich bei einem Getränk fortgesetzt werden kann.

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